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Grenzen des Mentales Trainings

Klare rechtliche Rahmenbedingungen



Die klarste Grenze bieten die rechtlichen Rahmenbedingungen. Überall da, wo es um die Diagnose und Behandlung seelischer wie körperlicher Erkrankungen geht, darf nur derjenige behandeln, der über eine gültige Heilerlaubnis verfügt. Gerade Deutschland bietet über das Heilpraktiker Gesetz und eine stringente Rechtsprechung eine gute Orientierung. In der Praxis heißt das: Nicht die Coaching- oder Trainingsmethode bestimmt, ob etwas Heilbehandlung ist, sondern Ziel, Auftrag und Inhalt der Arbeit. So wird Klienten-zentrierte Gesprächsführung nach Rogers standardmäßig in Coaching und Lebensbewältigungshilfe eingesetzt. Gesprächstherapie bleibt dem psychotherapeutischen Kontext vorbehalten - die Methodik bleibt im Kern gleich. Allerdings macht es einen Unterschied, ob der Mentaltrainer eine Angst vor Wettkampfsituation mit einem vermeintlich übermächtig starken Kontrahenten mit seinem Klienten transformiert oder ob er Angststörungen und Phobien behandelt ganz gleich mit welcher Intervention. Ein gut ausgebildeter Mentaltrainer kennt und respektiert diese Grenzen und verweist im pathologischen Fall an eine Fachkraft.

Eine weitere Grenze findet das Mentaltraining im sekundärer Störungsgewinn des Klienten. Bringt das bisherige Verhalten so viele Vorteile mit sich, dass der Klient nicht bereit ist, den Preis der Veränderung zu zahlen, kann auch mentales Training nichts ausrichten. Gleiches gilt für geringe Eigenmotivation "meine Frau schickt mich, ich soll da was verändern" wenn beim Klienten kein Mindestmaß an innerer Antriebsquelle, Motivation und Willen vorhanden ist, wo soll dann das Training ansetzen?

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